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3622 Mühldorf, Trandorf Dorfstraße 2

Sterbefall im Krankenhaus

Todesfall im Krankenhaus

  • Die Kleidungsstücke, mit denen der/die Verstorbene bekleidet werden soll, bereiten sie bitte vor oder sie nehmen die Kleider mit.
  • Die Anzeige des Todes beim Standesamt erfolgt, wenn sich der Todesfall in einer öffentlichen Krankenanstalt ereignete, durch die Anstalt, trat der Todesfall nicht in einer öffentlichen Anstalt ein, sehen die Bestattungsgesetze der neun Bundesländer bezüglich dieser Anzeige unterschiedliche Regelungen vor. Wir werden die Eintragung im Sterbebuch bei der Überführung für Sie vornehmen.
  • Folgende Dokumente werden für die Anzeige des Todes beim Standesamt benötigt.
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)
  • Heiratsurkunde
  • Meldezettel
  • bei Verwitweten zusätzlich:
    –  Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen:
    –  Scheidungsurteil
  • bei Akademikern:
    –  urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • Nach Erhalt der Todesnachricht wenden sie sich, bitte sofort an uns, auch an Sonn- und Feiertagen.